- Der freie Sachverständige oder
Gutachter!
Ist ein gesetzlich nicht geschützter Begriff. Es handelt sich hierbei um Selbsternannte Sachverständige.
- Der Amtlich anerkannte ( Staatl.
Geprüfter ) Sachverständige!
Ein speziell für die präventive Gewährleistung der technischen Sicherheit bei bestimmten gefährlichen und daher fortlaufend kontrollierbedürfigen technischen Systemen, Anlagen und Geräten. Hat die Sachkunde an einer staatlichen Stelle nachgewiesen und eine amtliche Anerkennung erhalten.
- Der Zertifizierte Sachverständige!
Ein durch Personenzertifizierung nach europäischen Normen von einer akkreditieren Stelle anerkannter Sachverständiger. ( z. B. KFZ Schäden und Bewertung )
- Der öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständigte!
Öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit
Überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, der nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absulute Objektivität und Neutralität vereidigt ist.